Urlaubszeit / Einbruchschutz – Tipps & Informationen
Einbruchsdelikte haben in den letzten drei Jahren um 30% zugenommen – auch und gerade tagsüber und bei nur kurzer Abwesenheit des Wohnungsinhabers, besonders aber in der Urlaubszeit. Wir informieren Sie, wie Sie sich schützen können und welche Versicherung zahlt, wenn es dennoch passiert:
Haus- u. Wohnungstüren
Die Türe gilt nach wie vor als das beliebteste Ziel von Einbrechern, sichert sie doch einen bequemen Fluchtweg bzw. Abtransport von Diebesgut und ist bei nicht ausreichender Sicherung ein relativ schneller und geräuscharmer Weg in die Wohnung.
Alle Versicherer fordern als Mindestsicherung für Außentüren ein Sicherheitsschloss mit bündig abschließendem Zylinder sowie von außen nicht abschraubbarem Beschlag. Aus gutem Grund: Einbrecher haben bei vorstehenden Zylindern schon ab wenigen mm Überstand ein leichtes Spiel, den Zylinder mit Hebelwerkzeugen von außen durchzubrechen – Ist der Zylinder einmal geknackt nützt auch das massivste Türblatt nichts mehr.
Terrassentüren
Derzeit das beliebteste Ziel von Einbrechern – auch bei ordnungsgemäß geschlossenen Türen ist ohne Hebelsicherung die Terrassentüre ein einfach zu überwindendes Hindernis. Absperrbare Griffe oder Hebesicherungen sind empfehlenswert.
Fenster/Kellerfenster
Bei Fenstern besteht i.d.R. eine Empfehlung zur verstärkten Sicherung im Erdgeschoß, bei z.B. über Außentreppen erreichbare Fenster in den oberen Geschossen sowie bei Kellerfenstern. Auflagen bzw. Vorgaben des Versicherers richten sich nach den zu versichernden Werten. Geschlossene Fenster auch bei nur kurzer Abwesenheit tagsüber sind jedenfalls dann erforderlich, wenn im Schadenfall keine Probleme entstehen sollen. Ein aufgehebeltes gekipptes Fenster kann zum Verlust der Deckung z.B. aus der Hausratversicherung führen.
Hinweise auf Abwesenheit
Bei längerer Abwesenheit denken Sie bitte daran, möglichst alle Signale hierfür an potentielle Einbrecher zu vermeiden. Heruntergelassene Rollläden (sofern nicht versperrt) und über-quellende Briefkästen bzw. Zeitungsrollen (wenn möglich Abbestellung der Zeitung) sind ein Indiz für Diebe. Zeitschaltuhren mit wechselnder Zimmerbeleuchtung und Bewegungsmelder im Außenbereich können hilfreich sein.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Polizeibroschüre „Ungebetene Gäste“
Auf Wunsch senden wir Ihnen diese auch per Post zu, nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.
Exkurs:
Was ist eigentlich „Einbruchdiebstahl“? Im Sinne der Versicherungsbedingungen muß ein Hindernis überwunden werden um aus dem Gelegenheits- oder Trickdiebstahl (z.B. bei kurzer Abwesenheit offen gelassene Türe / Fenster) einen Einbruch zu machen. Fehlen Beweise für den Einbruch (Spuren von Gewalteinwirkung an Schloss, Tür, Fenster) wird es schwierig den Einbruch zu belegen. Manche Versicherer ersetzen inzwischen auch den einfachen bzw. Trickdiebstahl bis zu einer gewissen Summe. Melden Sie Einbrüche bzw. den Versuch einer solchen Tat immer der Polizeidienststelle – der Versicherer wird danach fragen und Sie sind i.d.R. auch vertraglich dazu verpflichtet.