Überschwemmungs-Schäden durch Starkregen
Aktuelle Unwetterschäden führen auch bei uns zu vermehrten Anfragen nach Versicherungsschutz für Gebäude und Inventar bei
Überschwemmungsereignissen. Die Grunddeckung der Wohngebäude- u. Hausratversicherung umfasst zwar Blitzschlag-, Sturm-
u. Hagelschäden nicht jedoch Schäden durch Witterungsniederschläge bei Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks.
Die sog. Versicherung gegen “weitere Elementarschäden” (Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Erdbeben u.a.)
hilft hier weiter.
Gerade in Gegenden, wo abseits von Flüssen und Gewässern durch heftige Starkregenereignisse Überschwemmungen auf
überraschte Haus- u. Wohnungseigentümer bzw. Mieter treffen, ist eine Versicherbarkeit in den meisten Fällen zu günstigen
Beiträgen gegeben. Lediglich exponierte Lagen und vorschadenbelastete Anwesen erfordern eine genaue Einzelfallbetrachtung
– aber auch hier ist eine Deckung oftmals möglich, wenn Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden und eine Selbstbeteiligung
akzeptiert wird.
Prüfen Sie jetzt Ihre Verträge zur Wohngebäude- u. Hausratversicherung auf Versicherungsschutz bei Elementarschäden,
wir helfen Ihnen dabei!