Überschwemmungs-Schäden durch Starkregen

Aktuelle Unwetterschäden führen auch bei uns zu vermehrten Anfragen nach Versicherungsschutz für Gebäude und Inventar bei

Überschwemmungsereignissen. Die Grunddeckung der Wohngebäude- u. Hausratversicherung umfasst zwar Blitzschlag-, Sturm-

u. Hagelschäden nicht jedoch Schäden durch Witterungsniederschläge bei Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks.

Die sog. Versicherung gegen “weitere Elementarschäden” (Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Erdbeben u.a.)

hilft hier weiter.

 

Gerade in Gegenden, wo abseits von Flüssen und Gewässern durch heftige Starkregenereignisse Überschwemmungen auf

überraschte Haus- u. Wohnungseigentümer bzw. Mieter treffen, ist eine Versicherbarkeit in den meisten Fällen zu günstigen

Beiträgen gegeben. Lediglich exponierte Lagen und vorschadenbelastete Anwesen erfordern eine genaue Einzelfallbetrachtung

– aber auch hier ist eine Deckung oftmals möglich, wenn Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden und eine Selbstbeteiligung

akzeptiert wird.

 

Prüfen Sie jetzt Ihre Verträge zur Wohngebäude- u. Hausratversicherung auf Versicherungsschutz bei Elementarschäden,

wir helfen Ihnen dabei!

 

Wir sind für Sie da

finanz-plan GmbH
Maximilianstr. 2 a - 82319 Starnberg

Versicherungen & Vorsorge: +49 8151 22 74
Immobilien: +49 8151 28 18 1