Pokemon Go – Aufgepasst!

Aktuell sieht man immer mehr „ferngesteuerte“ Menschen – überwiegend Kinder und Jugendliche – den Blick fest auf ihr Smartphone gerichtet scheinbar desorientiert durch die Gegend laufen. Sie spielen „Pokemon Go“ – dabei fangen Sie virtuelle kleine Monster die in lebensechter Umgebung auf dem Display mittels GPS-Datenübertragung angezeigt werden um diese später gegeneinander kämpfen zu lassen.

Die positive Idee: Den heimischen Bildschirm und damit die Wohnung zu verlassen, sich nach draußen zu begeben und dabei in Bewegung zu bleiben.

Die Problematik: Die Aufmerksamkeit für die Gefahren im Straßenverkehr kann drastisch reduziert werden, zumal man ständigen Blickkontakt zum Display halten muss um die Figuren zu finden.

Am besten spielt man mit mehreren Teilnehmern, damit wenigstens eine Person das Verkehrsgeschehen beobachten kann. Spielen auf dem Fahrrad oder gar motorisiert ist nicht anzuraten, spätestens beim „Daddeln“ am Steuer eines KFZ dürfte es Einschränkungen oder Schadenablehnungen geben, wenn dies unfallursächlich war (z.B. Vollkaskoversicherung). Passiert ein Schaden durch Unachtsamkeit als Fußgänger und Radfahrer greift die Privathaftpflichtversicherung, für eigene Unfallfolgen die Unfallversicherung.

 

 

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