EXISTENZIELLE ABSICHERUNG
Eine der wichtigsten Absicherungen gegen finanzielle Einbußen aufgrund vorübergehender oder dauernder Berufsunfähigkeit.
Hiermit ist gemeint, aus gesundheitlichen Gründen oder z.B. aufgrund Unfallfolgen die berufliche Tätigkeit nur noch mit erheblichen Einschränkungen oder gar nicht mehr ausüben zu können.
In der Regel wird ab einer Minderung von mind. 50% eine Rente bezahlt – diese Versicherung ist als echte Einkommensersatzleistung essentiell!
Im Unterschied zur BU wird hier auf die allgemeine Minderung der Erwerbsfähigkeit ohne Rücksicht auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit oder auf die Einschränkung bestimmter elementarer Fähigkeiten (z.B. Gehen, Knien, Sitzen etc.) abgestellt.
Ist eine BU nicht vermittelbar, z.B. aufgrund Vorerkrankungen, kann geprüft werden, ob eine solche Lösung ersatzweise möglich ist.
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