Private Pflichtversicherungen

Pflegeversicherungspflicht

Seit 01.07.1995 ist die gesetzliche Krankenversicherung um eine Pflichtdeckung erweitert worden – früher im Rahmen der Krankenversicherung finanzierte Leistungen im Pflegefall wurden in eine eigene Säule der Sozialversicherung ausgegliedert. 

Eine identische Pflichtdeckung ist von privat krankenversicherten Personen zu führen. Ergänzungen hierzu sind ratsam, da die Kosten bei Weitem nicht von der Pflichtversicherung allein aufgefangen werden.

Krankenversicherungspflicht

Seit 01.01.2007 sind neben Angestellten, Arbeitern und einigen weiteren Personengruppen sämtliche Bundesbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, eine Krankenversicherung zu unterhalten.

Damit sind auch bisher unversicherte Personenkreise einbezogen worden, um den Staat vor finanziellen Ausgleichszahlungen zu schützen.

Ob die Versicherung gesetzlich oder privat erfolgen muss bzw. kann, hängt von Einkommen, Beschäftigung, Familienstand, zuletzt geführtem Versicherungsverhältnis und anderen Faktoren ab. Klärung schafft hier zumeist die örtlich zuständige AOK.

Tierhalter-Haftpflicht für Hunde

Die Haftung des Tierhalters greift i.d.R. zunächst einmal unabhängig vom Verschulden des Halters, dies hat der Gesetzgeber der nicht berechenbaren Tiergefahr wegen vorgesehen. 

Eine Versicherung für Hundehalter sollte also Standard sein, gesetzlich vorgeschrieben ist diese jedoch in Deutschland in Abhängigkeit vom Bundesland nicht überall. 

Wir ermitteln für Sie ein günstiges Angebot, auch z.B. für die Haltung von Pferden. Beachten Sie, dass die Haltung der meisten zahmen Haustiere (Katzen, Vögel, Hamster etc.) über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

KFZ-Haftpflicht

Halter versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge, das sind die Mehrzahl aller KFZ mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h, müssen die vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten nachweisen, um das Fahrzeug zulassen zu können. 

Der Nachweis gegenüber der Zulassungsbehörde erfolgt durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Neben dieser obligatorischen Deckung gibt es z.B. für Sportgeräte-Anhänger i.d.R. keine Versicherungspflicht, dennoch ist es sinnvoll diese zu versichern. 

Kaskoversicherungen sind freiwillige Ergänzungen, um das Fahrzeug selbst gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Diebstahl, Unfälle, Glasbruch u.a.m. abzusichern.

Jagd-Haftpflicht

Vorgeschrieben für die Jagdpacht ist das Bestehen einer Jagd-Haftpflichtversicherung. Hierzu wird in der Regel bei einem Dreijahres-Jagdschein eine Versicherungsbescheinigung für die Erlaubnisdauer erstellt.

Jagdhunde sind je nach Anbieter hier bereits mitversichert.

Wir sind für Sie da

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