Betriebliche Anpassungklauseln

Wertzuschlag/ Geschäfts- und Industriegenäude

In der gewerblichen Gebäudeversicherung ist die Vereinbarung einer Deckung mit Wertzuschlag üblich. Nach der Wertermittlung und Umrechnung auf ein einheitliches Basisjahr (z.B. verbreitet der Wert 1970) wird der gefundene Grundwert jedes Jahr über einen statistisch ermittelten Index für Geschäfts- und Industriebauten durch einen Wertzuschlag erhöht. 

Damit wird eine Unterversicherung vermieden und Ihr Vertrag sichert Ihnen auch nach dem Abschluss eine marktgerechte Entschädigung im Leistungsfall zu.

Summenanpassung/Gewerbliche Inhalts- und Maschinenversicherung

Für die Versicherung gewerblicher Inhalte, wie Einrichtung und Maschinen, ist es von erheblicher Bedeutung, dass die durchschnittlichen Preisschwankungen über einen Index erfasst und einmal ermittelte Summen entsprechend angepasst werden. 

Bei Warenwerten und unregelmäßig hohen Lagerbeständen sind z.B. über Stichtagsmeldungen oder Vorsorgedeckungen ausreichende Puffer für die Vermeidung einer Unterdeckung zu vereinbaren. 

Wir beraten Sie mit dem Ziel einer praktikablen und sinnvollen Lösung.

Beitragsregulierung/Haftpflicht

Im Gegensatz zur Angleichung wird für das vereinbarte gewerbliche Haftpflichtrisiko in der Regel jährlich eine Überprüfung der beitragsrelevanten Messzahlen (z.B. Umsatz, Lohn- u. Gehaltssumme, Zahl der Beschäftigten) im abgelaufenen Versicherungsjahr vorgenommen. Es erfolgt eine Korrektur des Beitrages im vergangenen sowie die Neufestlegung für das laufende Jahr. Durch die Vorsorgedeckung werden damit auch neue Risiken beitragsmäßig erfasst, die bereits während des Versicherungsjahrs hinzugekommen sind. 

Wir beraten Sie und helfen Ihnen dabei, die Meldung korrekt und zeitnah zu übermitteln, damit Ihr Schutz immer risikogerecht und aktuell bleibt.

Beitragsangleichung/Haftplicht

Hier handelt es sich um einen Teuerungszuschlag, der i.d.R., treuhänderisch ermittelt, die gestiegenen Aufwendungen im Falle eines Haftpflichtschadens wiedergibt. Der Prozentsatz beträgt im Normalfall 5% oder ein Vielfaches hiervon. 

Wenn der Schwellenwert nicht erreicht wird, kumuliert sich der Anpassungsbetrag für das Folgejahr. Sofern die Erhöhung nicht mit einer Mehrleistung verbunden wird, ergibt sich für den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wir sind für Sie da

finanz-plan GmbH
Maximilianstr. 2 a - 82319 Starnberg

Versicherungen & Vorsorge: +49 8151 22 74
Immobilien: +49 8151 28 18 1