Private Anpassungsklauseln

Gleitende Neuwertversicherung/

Wohngebäude

Speziell in der Wohngebäudeversicherung ist die Vereinbarung einer Deckung zum gleitenden Neuwert üblich. 

Nach der Wertermittlung und Umrechnung auf ein einheitliches Basisjahr (z.B. verbreitet der Wert 1914) wird der gefundene Grundwert jedes Jahr über einen statistisch ermittelten Index hochgerechnet. Damit wird eine Unterversicherung durch z.B. baukonjunkturelle Preissteigerungen vermieden und Ihr Vertrag sichert Ihnen auch nach dem Abschluss eine marktgerechte Entschädigung im Leistungsfall zu.

Beitragsangleichung/Haftpflicht

Hier handelt es sich um einen Teuerungszuschlag, der i.d.R., treuhänderisch ermittelt, die gestiegenen Aufwendungen im Falle eines Haftpflichtschadens wiedergibt. Der Prozentsatz beträgt im Normalfall 5% oder ein Vielfaches hiervon. 

Wenn der Schwellenwert nicht erreicht wird, kumuliert sich der Anpassungsbetrag für das Folgejahr. Sofern die Erhöhung nicht mit einer Mehrleistung verbunden wird, ergibt sich für den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht.

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