Absicherung der Hinterbliebenen

Auch wenn der Gedanke daran schwer fällt – handeln Sie dennoch lieber jetzt und gründlich, damit Ihre Familie oder Ihre Firma im Falle einer solchen Situation nicht durch finanzielle Sorgen zusätzlich belastet wird.

Risikolebensversicherung

Die Vorsorge für den finanziellen Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall des Hauptversorgers, aber auch des haushaltsführenden und kinderbetreuenden Partners. 

Verträge sind auch unter Einbeziehung beider Partner möglich, ebenso mit individueller Bezugsberechtigung bei „Patchwork“-Familien. Zur Absicherung eines Obligos (z.B. Immobiliendarlehen) kann eine auf die jeweilige Darlehensschuld im Verlauf der Tilgung fallende oder wahlfreie Summe vereinbart werden (sog. „Restschuldversicherung“). 

Neben dem Beruf und der Gesundheitsprüfung sind auch Rauchgewohnheiten und sportliche Aktivitäten preisentscheidend. 

Lassen Sie sich von uns ein persönliches Angebot erstellen!

Erbschaftssteuerversicherung

Eine Form der Risikolebensversicherung, bei der es um den Schutz der Vermögensübertragung vor Erbschaftssteuerzahlungen geht, welche die finanziellen Möglichkeiten des/der Erben übersteigen. 

Versichert ist hier der Erblasser, vertragsführend und bezugsberechtigt der/die Erben. In Höhe der Risikoversicherungssumme sind die Erben dann steuerentlastet. 

Dies ist, vor allem bei hohem Vermögen des Erblassers, z.B. wenn die Freibeträge der Erbschaftssteuer ausgeschöpft sind oder ein geringer Verwandtschaftsgrad besteht, oft die einzige Möglichkeit, das Erbe überhaupt anzutreten ohne Vermögen verwerten zu müssen.

Wir sind für Sie da

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