Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist die private Krankentagegeldversicherung die notwendige Ergänzung für Selbständige und Freiberufler – selbst wenn diese gesetzlich versichert sind, kann sich der Vergleich der oft vorteilhafteren Konditionen einer privaten Lösung lohnen.
Auch Angestellte haben nach Ende der Lohnfortzahlung tarifvertraglich zumeist keinen vollen Lohnersatz über die Krankengelder der Kassen. Die Lücke kann durch eine Zusatzdeckung geschlossen werden.
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