Durch Dynamisierung erfolgt eine regelmäßige Anpassung einer einmal getroffenen Absicherung an die i.d.R. steigenden Einnahmen und Lebenshaltungskosten sowie inflationäre Geldentwertung.
Die Klauseln haben den Vorteil, dass eine Erhöhung, in kleinen Schritten regelmäßig vorgenommen, weniger zu Buche schlägt als eine Anpassung z.B. 10 Jahre nach Abschluss einer Vorsorgemaßnahme. Gleichzeitig sind die Anpassungen in biometrischen Bereichen (Todesfall, BU, Pflege) ohne erneute Gesundheitsprüfung und auf Basis des abgeschlossenen Grundvertrage möglich.
Bei der Zusage betrieblicher Leistungen z.B. als Altersrente sind über Dynamikklauseln auch Anpassungsvorschriften des Betriebsrentengesetzes abbildbar. Somit minimieren Sie als Arbeitgeber Ansprüche, die über die versicherungsvertraglich zugesagten Grundleistungen u.U. gesetzlich aufzustocken wären. Bei der Gehaltsdynamik wird außerdem sichergestellt, dass z.B. förderfähige Höchstbeträge immer maximal ausgeschöpft werden.
Wir beraten Sie, welche Dynamik für Sie empfehlenswert ist.
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