Fahrerschutz – wie hoch ist Ihre eigene Selbstbeteiligung?

Fahrerschutz – wie hoch ist Ihre eigene Selbstbeteiligung?

In der Teil- oder Vollkaskoversicherung vereinbart man zur Beitragsersparnis

sinnvoller Weise in der Regel eine Selbstbeteiligung, z.B. 150,- oder 300,- EUR.

 

Für Schäden, die Dritten als Beifahrer bzw. Insassen des eigenen Fahrzeugs oder

aber anderen Verkehrsteilnehmern entstehen und der Fahrer haftet, greift die

obligatorische KFZ-Haftpflichtversicherung.

 

Wie hoch ist Ihr Eigenbehalt, wenn Ihnen bei einem Verkehrsunfall selbst etwas

zustößt und kein Unfallgegner haftbar ist? Alle Leistungen, die üblicher Weise

eine gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt wie Schmerzensgeld,

Verdienstausfall, Invaliditätsrentenansprüche u.a.m. sind nicht oder nur teilweise

durch gesetzliche oder private Versicherungen gedeckt.

 

Die Lösung: Die Fahrerschutz-Versicherung der VHV übernimmt die Kosten, als ob

Sie auf dem Beifahrersitz gesessen wären. D.h., Sie werden genauso entschädigt

wie ein Dritter, der Ansprüche gegen Sie geltend machen könnte. Das Ganze für

einen geringen Aufpreis auf Ihre Haftpflichtdeckung.

 

Fragen Sie nach der Fahrerschutz-Versicherung und streichen Sie Ihre Selbstbeteiligung!

Ein kurzes Erklärvideo finden Sie hier 

 

 

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